Le Brésil vous attend avec ses plages de Rio de Janeiro, la majestueuse Amazonie, la culture vibrante de Salvador de Bahia, et les impressionnantes chutes d'Iguaçu. Savourez la cuisine brésilienne, des feijoadas aux churrascos. Un voyage inoubliable vous attend. Boa viagem !
Participants :
Jour 1 : Paris - Sao Paulo
Envol à destination de São Paulo, la plus grande ville du Brésil, dynamique, cosmopolite et moteur économique du pays.
Arrivée à l’aéroport de São Paulo. Accueil par votre guide parlant français et transfert à l’hôtel.
Dîner libre. Nuit à l'hôtel
Jour 2 : Sao Paulo - Iguazu
Petit déjeuner libre.
Transfert très matinal à l’aéroport de Sao Paulo pour prendre votre vol à destination de Foz do Iguaçu.
(Vol LA3200 GRU IGU 07h45 - 09h35 à titre indicatif susceptible de modification)
Arrivée à l’aéroport de Foz do Iguaçu, vous serez accueillis par votre guide local parlant français. Après un bref temps de présentation, départ en direction du Parc National d'Iguaçu, classé au patrimoine mondial de l’UNESCO.
Déjeuner dans un restaurant situé au cœur du parc, dans un cadre naturel exceptionnel, propice à la détente avant le début des visites.
L’après-midi est dédié à la découverte des chutes d’Iguazú côté brésilien, reconnues parmi les plus impressionnantes au monde. Sur près de 2,5 km, plus de 200 cascades se succèdent, plongeant dans un écrin de végétation tropicale dense et vibrante. Cette vue spectaculaire est dominée par l’imposante Gorge du Diable (Garganta del Diablo), dont la hauteur de 90 mètres en fait la plus grande et la plus
puissante des chutes. Le spectacle est saisissant, avec un grondement assourdissant des eaux, qui résonne dans toute la vallée et laisse une impression d’immensité et de force brute.
Tout au long de la visite, vous aurez l’occasion de vous promener sur les passerelles panoramiques spécialement aménagées. Ces itinéraires vous offriront des perspectives uniques, avec des vues imprenables sur les chutes et la forêt tropicale environnante. Les passerelles vous permettront de vous rapprocher au plus près des cascades tout en admirant la richesse de la faune et de la flore locales. Si vous êtes chanceux, vous pourrez apercevoir des coatis curieux, des papillons multicolores ou encore des oiseaux tropicaux, qui ajoutent une touche de magie à ce lieu déjà époustouflant.
La rencontre avec ces chutes, dans un cadre naturel d’une telle intensité, est une expérience qui éveillera tous vos sens, du bruit assourdissant des eaux qui se précipitent aux nuances de vert et de bleu des paysages environnants.
Option (Pack découverte 2 excursions en supplément) :
Pour enrichir votre découverte, une excursion optionnelle vous est proposée : la visite du Parc aux Oiseaux.
Situé en bordure du parc national, ce sanctuaire écologique abrite plus de 800 oiseaux de 200 espèces, originaires du Brésil et d’autres régions tropicales. En vous promenant dans de grandes volières intégrées à la forêt, vous pourrez approcher toucans, perroquets et oiseaux rares dans leur environnement naturel. Une expérience immersive et ludique, idéale pour les passionnés de nature et de photographie.
Jour 3 : Iguazu
Petit déjeuner à l'hôtel.
Ce matin, départ pour la découverte des chutes d’Iguazú côté argentin, nichées au cœur du Parc National d’Iguazú, classé au patrimoine mondial de l’UNESCO. Le mot « Iguazú » signifie « grande eau » en langue guarani – une appellation parfaitement adaptée à ce site naturel d’une puissance saisissante.
Vous partirez à la rencontre de cet environnement exceptionnel en empruntant un réseau de passerelles aménagées qui serpentent à travers la forêt subtropicale, offrant des vues spectaculaires sur les différents ensembles de chutes. Tout au long du parcours, l’eau, la roche et la végétation dialoguent dans une harmonie sauvage.
Les circuits supérieur et inférieur dévoilent la richesse du site sous plusieurs angles : depuis les hauteurs, vous contemplerez l’ensemble du panorama, tandis qu’en contrebas, vous ressentirez physiquement la force de l’eau et la fraîcheur de la brume, dans une ambiance vivante et foisonnante. Vous aurez également une vue privilégiée sur l’île San Martín, lovée au milieu des torrents.
L’un des temps forts de la visite est sans aucun doute l’approche de la spectaculaire Gorge du Diable (Garganta del Diablo), un impressionnant gouffre d’eau où le fleuve s’engouffre dans un vacarme assourdissant. Pour y accéder, vous emprunterez un train écologique qui vous conduira à travers la forêt lors d’un trajet paisible d’environ 15 minutes. Une fois sur place, tous vos sens seront en éveil : le grondement des chutes, le souffle humide de l’eau sur votre peau, l’arc-en-ciel suspendu dans les embruns, et la puissance visuelle d’un rideau d’eau de près de 90 mètres de haut. Une expérience immersive, intense et inoubliable.
Déjeuner en cours d’excursion dans un restaurant situé au cœur du parc, où vous aurez l’occasion de savourer une délicieuse viande grillée à la manière traditionnelle des gauchos argentins – une véritable expérience culinaire locale.
L’après-midi, poursuite de l’exploration des chutes avec deux circuits complémentaires :
• Le circuit supérieur (environ 800 mètres) vous offre une vue imprenable sur l’ensemble du site. Depuis les passerelles surélevées, vous pourrez admirer les chutes sous un angle panoramique spectaculaire, avec des perspectives dégagées sur les différentes cascades et l’étendue de la forêt tropicale. Ce parcours est idéal pour prendre du recul et mesurer la grandeur du paysage.
• Le circuit inférieur (environ 1 700 mètres) vous invite à une immersion plus intime au cœur des chutes. Le sentier serpente à travers la végétation luxuriante, permettant de s’approcher au plus près des puissants jets d’eau et d’en ressentir toute l’énergie. C’est aussi une occasion de découvrir de plus près la richesse de la faune et de la flore locales, dans un cadre spectaculaire et vibrant de vie.
Dîner libre. Nuit à l'hôtel
Jour 4 : Iguazu / Rio de Janeiro (Vol intérieur)
Petit déjeuner libre.
Transfert très matinal à l’aéroport de Foz do Iguaçu pour prendre votre vol à destination de Rio de Janeiro (via São Paulo).
(Vols LA3397 IGU GRU 05h20-07h10 + LA3698 GRU GIG 09h45-10h45 à titre indicatif susceptible de modification)
Arrivée à l’aéroport de Rio de Janeiro, vous serez accueillis par votre guide local parlant français.
Puis transfert vers la mythique « Cidade Maravilhosa » pour débuter cette première journée de découverte de Rio.
Déjeuner dans une churrascaria traditionnelle, un incontournable de la gastronomie brésilienne. Vous y dégusterez une variété de viandes savoureuses, servies directement sur des broches selon la tradition du rodízio.
L’après-midi, départ pour la visite du célèbre Pain de Sucre (Pão de Açúcar), emblème emblématique de Rio. Vous rejoindrez le quartier pittoresque de Urca, situé au pied de la montagne, où vous prendrez le téléphérique en deux étapes. La première vous mènera jusqu’au Morro da Urca, puis une seconde montée spectaculaire vous déposera au sommet du Pain de Sucre.
De là-haut, vous profiterez d’un panorama exceptionnel sur la baie de Guanabara, les plages de Copacabana et d’Ipanema, le centre historique et les collines verdoyantes qui entourent la ville. À cet instant, vous comprendrez pourquoi Rio est souvent considérée comme l’une des plus belles villes du monde, grâce à la parfaite harmonie entre mer, montagne et vie urbaine.
Après cette visite incontournable, transfert et installation pour trois nuits à votre hôtel. Temps libre pour vous reposer ou commencer à explorer les environs à votre rythme.
Dîner libre. Nuit à l'hôtel
Jour 5 : Rio de Janeiro
Petit déjeuner à l'hôtel.
Le matin, départ pour la visite du Corcovado, l’un des sites les plus emblématiques de Rio de Janeiro. Le terme « Corcovado » désigne cette montagne qui culmine à 710 mètres, surplombée par la majestueuse statue du Christ Rédempteur, bras ouverts, dominant la ville et la baie. Véritable symbole du Brésil, cette œuvre impressionnante est classée parmi les sept nouvelles merveilles du monde.
L’ascension se fait à bord d’un train à crémaillère, traversant la forêt tropicale de Tijuca, l’un des plus grands espaces de forêt urbaine au monde. Ce parcours est une expérience à part entière, offrant un aperçu de la richesse naturelle de la région. Une fois au sommet, vous serez récompensés par une vue spectaculaire à 360° sur Rio : les plages de Copacabana et d’Ipanema, le Pain de Sucre, le lac Rodrigo de Freitas, et les montagnes environnantes.
Déjeuner dans une churrascaria traditionnelle.
L’après-midi, immersion dans l’univers de la samba. Vous rejoindrez la Cidade do Samba, centre névralgique de la préparation du Carnaval de Rio, où se trouvent les ateliers des grandes écoles de samba.
Visite du hangar de l’Acadêmicos da Grande Rio, l’une des écoles les plus réputées de la ville. Vous découvrirez l’histoire de cette musique festive née dans les favelas, ainsi que les coulisses de l’un des événements culturels les plus célèbres au monde.
Vous assisterez à une présentation de costumes colorés et ornés de plumes, strass et paillettes, avec possibilité d’en essayer pour une séance photo haute en couleurs et en bonne humeur.
Avant de quitter les lieux, vous profiterez d’une dégustation de caipirinha, le cocktail brésilien emblématique à base de cachaça, citron vert et sucre, symbole de la douceur de vivre locale.
Retour à l’hôtel en fin d’après-midi.
Dîner libre. Nuit à l'hôtel
Jour 6 : Rio de Janeiro
Petit déjeuner à l'hôtel.
Départ pour une matinée d’aventure au cœur de la forêt tropicale de Tijuca, en véhicule tout-terrain. Cette excursion vous emmènera à la découverte de l’une des plus grandes forêts urbaines du monde, une véritable merveille de nature nichée au sein de la ville de Rio de Janeiro. Classée réserve de biosphère par l’UNESCO, la forêt de Tijuca offre un contraste saisissant avec l’agitation urbaine qui l’entoure.
Au fil du parcours, vous ferez plusieurs arrêts pour admirer des points emblématiques tels que la cascade de Taunay, nichée dans un écrin de verdure, et le célèbre belvédère de la Vue Chinoise, offrant un panorama spectaculaire sur la ville, la baie de Guanabara, le Pain de Sucre et le Christ Rédempteur. Une balade pédestre d’environ 20 minutes vous permettra de mieux apprécier la biodiversité de cette forêt tropicale : fougères géantes, arbres centenaires, orchidées sauvages… Vous croiserez peut-être quelques singes capucins, nombreux dans cette zone, ainsi qu’une variété d’oiseaux tropicaux.
Continuation de l’excursion en véhicule tout-terrain vers le quartier de Santa Teresa. Perché sur une colline en plein cœur de Rio, Santa Teresa est un quartier bohème au charme indéniable, souvent
comparé à Montmartre à Paris. Ce lieu atypique, aux ruelles pavées et bordées de maisons anciennes, attire artistes, musiciens et créateurs. Vous y découvrirez une ambiance à part, paisible et inspirante, loin de l’effervescence des plages. Le vieux tramway jaune, l’un des symboles de Rio, y circule encore et participe au charme suranné de ce véritable village dans la ville. Depuis Santa Teresa, vous profiterez également de superbes vues panoramiques sur le centre historique de Rio et la baie.
Déjeuner typique dans un restaurant local du quartier. Au menu : la célèbre feijoada, plat emblématique du Brésil, à base de haricots noirs mijotés avec différentes viandes de porc, accompagné de riz, de farofa (farine de manioc grillée), de chou vert et d’orange. Héritée des traditions des esclaves africains, cette recette rustique est devenue un plat national, aujourd’hui servi lors de repas festifs dans tout le pays.
Après-midi libre, profitez-en pour vous détendre, faire quelques achats, ou continuer à explorer Rio à votre rythme.
Option (Pack découverte 2 excursions en supplément) :
Pour enrihir votre découverte, une excursion optionnelle vous est proposée : la visite du Jardin Botanique de Rio de Janeiro.
Fondé en 1808, ce magnifique espace de 54 hectares abrite plus de 6 500 espèces de plantes tropicales et exotiques, dont certaines rares ou menacées. Vous y admirerez palmiers impériaux, orchidées, nénuphars géants et bien d'autres merveilles botaniques. Classé par le Patrimônio Histórico e Artístico Nacional et reconnu comme réserve de biosphère par l’UNESCO, ce jardin est un véritable écrin de biodiversité au cœur de la ville.
Dîner libre. Nuità l'hôtel
Jour 7 : Rio de Janeiro - Salvador de Bahia
Petit déjeuner à l'hôtel.
Transfert matinal à l’aéroport de Rio de Janeiro pour prendre votre vol à destination de Salvador de Bahia véritable berceau de la culture afro-brésilienne et ancienne capitale du pays.
(Vol LA3672 GIG SSA 08h50 – 10h50 à titre indicatif susceptible de modification)
Arrivée à l’aéroport de Salvador de Bahia, vous serez accueillis par votre guide local parlant français.
Déjeuner un restaurant local pour savourer l’une des spécialités emblématiques de la région : la moqueca bahianaise. Ce plat traditionnel, hérité des influences africaines et indigènes, est un délicieux ragoût de poisson mijoté lentement dans du lait de coco, de l’huile de palme (dendê), des tomates, oignons et poivrons, le tout servi dans de grands plats en terre cuite.
L’après-midi sera consacrée à la visite guidée de la ville haute de Salvador, cœur historique de la cité, vibrant de couleurs, de musique et d’histoire. Vous débuterez votre promenade dans le célèbre quartier du Pelourinho, classé au patrimoine mondial de l’UNESCO, connu pour ses ruelles pavées, ses maisons coloniales colorées (sobrados), et son ambiance festive.
Vous passerez par l’ancienne place du Pilori, ancien lieu de châtiment public devenu aujourd’hui un espace culturel vivant, entouré d’un superbe ensemble architectural restauré dans des tons pastel. Vous visiterez également l’église et le couvent de São Francisco, l’un des joyaux baroques du Brésil. L’intérieur, orné de bois dorés et de magnifiques fresques en azulejos portugais, vous plongera dans l’opulence artistique du XVIIIe siècle (entrée incluse).
Dîner libre. Nuit à l'hôtel
Jour 8 : Salvador de Bahia
Petit déjeuner à l'hôtel.
Ce matin, cap sur la magnifique Baie de Tous les Saints pour une journée d’excursion en goélette traditionnelle (service régulier).
Embarquez pour une escapade inoubliable à travers la plus grande baie du littoral brésilien, véritable joyau naturel niché au large de Salvador. La Baía de Todos os Santos, comme on l’appelle ici, s’étend majestueusement et abrite une mosaïque de plus de trente îles et îlots tropicaux, baignés par des eaux calmes, chaudes et cristallines
Tout au long de cette croisière, laissez-vous porter par la douceur de la brise marine et le charme des paysages qui défilent : plages de sable blanc, végétation luxuriante, petits villages de pêcheurs colorés, et criques secrètes accessibles uniquement par la mer. Chaque escale révèle une facette différente de cette baie enchanteresse, entre authenticité culturelle et nature préservée.
Une journée placée sous le signe de la détente, de la beauté et de la découverte, dans un cadre à couper le souffle.
Déjeuner sur l'une des îles, les pieds presque dans l’eau.
Vous aurez également du temps libre pour profiter de la plage ou faire une baignade dans les eaux chaudes de l’océan.
Retour à Salvador en fin d’après-midi, des images plein la tête.
Dîner libre. Nuit à l'hôtel
Jour 9 : Salvador de Bahia - France
Petit déjeuner à l'hôtel.
En fonction des horaires de votre vol retour, transfert à l’aéroport de Salvador de Bahia. Assistance aux formalités d’enregistrement. Envol à destination de la France. Dîner et nuit à bord.
Sitzung abgelaufen. Wir aktualisieren ständig unsere Angebote und Flüge, setzen mit uns fort, um neue Angebote zu haben
Zurück zur Startseite Seite neu ladenImpressum & Datenschutz
Travelplanet GmbH Buchungsbedingungen/Allgemeine Reisebedingungen (AGB) Allgemeine Reisebedingungen der Travelplanet GmbH gültig für Buchungseingang ab 01.01.2024 travelplanet.de ist die offizielle Webseite der Travelplanet GmbH.
Durch die Online-Buchung von Ihnen gewünschten Leistungen über Travelplanet.de kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Travelplanet GmbH (nachstehend Veranstalter oder Reiseveranstalter genannt) zu Stande. Die Buchung von Reiseleistungen der Travelplanet GmbH für stopoverall.com Produkte erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen:
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Buchung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. 1.2 Die Anmeldung kann online oder auch schriftlich per E-Mail, Fax oder InternetFormular vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. 1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. 1.5 Sofern Sie als Anmelder ausdrücklich und gesondert erklären, für die alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung wie für eigene Verpflichtungen einzustehen, erfolgt die Anmeldung auch im Namen dieser Teilnehmer. Im Fall einer Annahme durch Reiseveranstalter haften Sie neben Ihrer eigenen Verpflichtung auch für die vertraglichen Pflichten der angemeldeten Personen als Gesamtschuldner. 1.6. Auch bei der Buchung einzelner Reiseleistungen räumt der Reiseveranstalter dem Reisenden die Rechte gem. §§ 651a – 651y BGB ein. An die Stelle der Insolvenzsicherung des Reisepreises gemäß § 651r BGB bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters tritt die Kundengeldabsicherung.
2. Bezahlung und Insolvenzschutz
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651r Abs. 4 S. 1 BGB erfolgen. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Solange bei der Buchung keine weiteren Beträge angegeben ist, diese beträgt bei Nur-Hotel-Buchung 20 % und bei Flugpauschalreisen wegen der unter 5.3 erläuterten Besonderheiten 30 % des Reisepreises. Der Reisepreis bei Nur-Flug-Buchung und nicht erstattbaren Reiseleistungen ist in voller Höhe sofort fällig. 2.2. Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um eine Tagesreise im Sinne des § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B. Hotelübernachtung oder weiteren einzelnen Reisebausteinen. 2.3 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich der Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen. 2.4 Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets am Flughafen hinterlegt oder neue Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter und ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen. 2.5 Müssen die Reisedokumente aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung per Express zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung auf Wunsch des Kunden, stellt der Reiseveranstalter dem Kunden hierbei zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im ersteren Falle weist der Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden Entgelte hin. 2.6. Die Anzahlungen und Restzahlungen des Reisepreises können online oder per Rechnung/Überweisung gezahlt werden. 2.7 Zahlt der Kunde die Reise erst am Flughafen in bar, müssen dort Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets hinterlegt oder neue Reisedokumente ausgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter sowie ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 € pro Buchung. 2.8. Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der Veranstalter bei falschen Altersangaben berechtigt, die Differenz zu dem Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben. Den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der Veranstalter vom Kunden in einer pauschalen Höhe von 30,00 € ersetzt verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens unbenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe auch der jeweilige Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Angabe des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben. 2a. Mahnung bei Zahlungsverzug Leistet der Kunde die Zahlung zu dem vereinbarten Termin nicht und muss der Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine Pauschale für die Mahnkosten in Höhe von EUR 2,50 € pro erforderliche Mahnung in Rechnung stellen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
3. Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung, insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern oder Hotelportalen als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der Veranstalter verweist schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung. 3.2 Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 3.3 Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung – auch Zwischenlandungen-, des Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es gilt Ziffer 4. „Leistungsänderungen“ (siehe unten). Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung. 3.4 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen miteinschließen können. 3.5 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des Reisenden beim Reiseveranstalter gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00€ pro Person und Woche. 3.6 Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist. Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende Kind mit dessen Alter am Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. 3.7 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen. 3.8 speziell zu Segeltörns: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung (Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Beide Teilleistungen beginnen mit dem ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Die im Katalog ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint. Aufgrund wetter- oder technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter wegen mangelnder Sorgfalt zu vertreten hat, können Änderungen und Einschränkungen einer geplanten Route und von Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und bedeuten keine Einschränkung der Sportleistung. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard behalten wir uns vor.
4. Leistungsänderungen / Höhere Gewalt / Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder - Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 4.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. 4.6 Wir behalten uns vor, vor Abschluss des Reisevertrages Preisangaben zu ändern. Dies ist insbesondere ausfolgenden t Gründen zulässig: Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse; Wenn die vom Kunden gewünschte und die ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebots verfügbar ist. 4.7 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate, behalten wir uns ebenfalls vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Im Falle einer solchen nachvertraglichen Reisepreiserhöhung sind wir verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin hierüber zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig. 4.8 Eine nach Ziff. 4.6 und 4.7 mögliche Preisanpassung wird wie folgt vorgenommen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages anfallenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. d) Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben. 4.9 Sowohl bei einer nachvertraglichen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (§ 651h BGB). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. 5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und der Reiseveranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter die Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber, wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten „Packaging“- Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen: - Flugpauschalreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises - Nur-Flugbuchung Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht. - Nur-Hotelbuchung Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 Prozent des Reisepreises, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60 Prozent des Reisepreises, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 Prozent des Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises Bei Gruppenreisen, Ferienwohnungen und Yachtcharter werden Teilstornos mit mindestens 90% des vollen Personenpreises in Rechnung gestellt. Die Gruppe kann nur unter dieser Voraussetzung Anspruch auf gebuchte Leistungen haben. 5.4 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 5.5 Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des Reiseanmelders ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und des Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. 5.6 Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. 5.7 Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht. 5.8 Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt nach Ziffer 5.5 und 5.6 entstehenden Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen dem Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von € 30,00 je Reiseteilnehmer. Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts verwiesen. 5.9 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer zusätzlich zu den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben. 5.10Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
1. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten. Die Rücktrittsfrist bestimmt sich nach § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 2. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schad en allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist . 7.2 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 7.3 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationalen Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§ 651p Abs. 2 und 3 BGB-Anwendung. 7.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen
8.1 Der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner EMail-Adresse und die regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten EMail-Account. 8.2 Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich der Reisende mindestens 2 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z.B. Stau) oder bei Anreise per Zug (z.B. Rail & Fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. 8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 8.4 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die örtliche Reiseleitung bzw. örtliche Agentur ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter aufgrund schuldhaft unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB oder Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche des Reisenden nach den § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 9.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für den Reiseveranstalter erkennbar um eine Familienreise. 9.3 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt
10. Pass-, Visa-, Gesundheits- und weitere länderspezifische Bestimmungen
1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. 3. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Land haben. Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden. 4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11.1bGemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union sind wir als Veranstalter verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wie folgt zu informieren: „Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig wird. In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür, dass der Reisende über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der Reiseveranstalter sorgt dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen.“ 11.2 Alle Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung und dem Fluggerät sowie dem ausführenden Luftfahrtunternehmen entsprechen dem vorläufigen Informationsstand, so dass sich bis zum vorgesehenen Abflug Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen ergeben können. 11.3 Travelplanet ist aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens vorzunehmen, soweit das für Sie zumutbar ist. Im Fall einer notwendigen Ersatzbeförderung werden die Kosten bis zum Preis einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen
12. Datenschutz Personenbezogene Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter übermittelt, werden vom Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger des Reiseveranstalters übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.
13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, kann verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5 DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer) gerechtfertigt ist. Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger begründet.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
15.1 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind – je nach Streitwerthöhe – an dessen Sitz beim AG oder LG Köln zu erheben. 15.2 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Reisevermittlung durch uns unverzüglich zur Verfügung stellen. 15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei fehlendem inländischen Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters: Travelplanet GmbH Kruppstr. 28a DE 47055 Duisburg Tel.: 01729979955 E-Mail: info@travelplanet.de Internet: https://travelplanet.de Amtsgericht Duisburg Handelsregisternummer: 33570 Geschäftsführer: Ilhan Karatas Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 223946538 Steuernummer: 109/5963/1590 15.4 Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsblattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht beabsichtigt.
Travelplanet GmbH
Kruppstrasse 28a47055 – Duisburg
Tel.: 0221-923990E-Mail: info@travelplanet.de
Geschäftsführer: Ilhan KaratasAmtsgericht DuisburgHandelsregisternummer: 33570Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 223946538Steuernummer: 109/5963/1590
Haftungsausschluss, Links und Urheberrechte
1. Haftungsausschluss
Die Informationen, die wir auf unseren Internetseiten bereithalten, werden von uns regelmäßig aktualisiert und nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung oder Gewährleistung für ihre Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Qualität können wir gleichwohl nicht übernehmen. Alle kostenfreien Angebote sind unverbindlich.
2. Links / Verweise
Die von uns veröffentlichten Links werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Wir haben keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten. Wir machen uns deren Inhalt nicht zu eigen und sind hierfür nicht verantwortlich. Dies gilt auch für alle auf unseren Internetseiten vorgenommenen Fremdeinträge in Gästebüchern, Diskussionsforen und/oder Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Website, auf die verwiesen wurde bzw. der für einen Fremdeintrag verantwortliche Autor. Die Haftung desjenigen, der lediglich auf die Veröffentlichung durch einen Link hinweist, ist ausgeschlossen. Für fremde Hinweise oder Einträge sind wir nur dann verantwortlich, wenn wir von Ihrem Inhalt positive Kenntnis haben und es technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern.
3. Urheber-, Leistungs- und gewerbliche Schutzrechte
Alle auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Sollten Sie Teile hiervon verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an den Seitenbetreiber. Er wird dann gegebenenfalls den Kontakt zum Urheber oder Nutzungsberechtigten herstellen.
Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die IP-Anonymisierung ist auf dieser Website aktiv. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen.
Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Stand/gültig ab: 01.01.2024