Erkunden Sie auf eigene Faust und fahren Sie durch verschiedene touristische Orte von ABHA und erleben Sie seine verborgenen Schätze. Übernachtungen in Premium-Hotels arrangiert.
Bei Saudi Discovery haben wir die Fly & Drive-Programme in ABHA, Saudi-Arabien, entworfen, wo die Sicherheit und der Komfort der Straßen den europäischen Netzen fast überlegen sind. Wir begrüßen den Gast am Flughafen und liefern ihm das selbstfahrende Auto am nächsten Tag. Wir haben eine gut geplante Reiseroute mit Übernachtungen in Premium-Hotels entworfen. Unser 24-Stunden-Assistenzteam steht Ihnen jederzeit für Fragen oder Anregungen zur Verfügung, während Sie unterwegs sind.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS AUTO:
Der Preis beinhaltet: Versicherung, Service, Wartung und geeignetes Fahrzeug zum Austausch bei normalem Service, Panne oder Unfall.
Dokumente, die für die Anmietung eines Autos benötigt werden: Gültiger Führerschein, Reisepass, gültige Kreditkarte zur Deckung, Akten und gegebenenfalls überschüssige Kilometer – oder Unfälle.
PAI: PAI für Passagiere gemäß der Standard-Sitzplatzkapazität des angeforderten Fahrzeugs ist optional und gegen einen Aufpreis von USD 4pp / Tag erhältlich.
Versicherung: Vollkaskoversicherung CDW. Die Selbstbeteiligung von USD 400 gilt im Falle eines Unfalls nur, wenn der Kunde oder ein unbekannter Dritter ein Verschulden trifft. Die Vorlage eines abschließenden Polizeiberichts, der für Versicherungsansprüche geeignet ist, ist bei Unfällen und Schäden an den gemieteten Fahrzeugen obligatorisch. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Selbstbehalt für USD 10 / Tag zu versichern.
Bei Touren in DUBAI: Salik Tag wird auf unsere Kosten festgelegt und jedes Mal, wenn das Fahrzeug eine der Mautstellen passiert, betragen die Gebühren USD 2 / - pro Einfahrt.
Führerschein & Altersgrenze: Ein gültiger Führerschein aus dem Heimatland, der älter als 1 Jahr ist, ist obligatorisch... Das Mindestalter des Fahrers sollte 21 Jahre betragen. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen wird zusätzlich zu der Selbstbeteiligung von USD 685/- pro Unfall eine zusätzliche Haftung von 10% der Gesamtschadenskosten am Fahrzeug von Thrifty fällig. . Dies gilt im Falle eines Unfalls nur aufgrund eines Verschuldens des Fahrers oder eines unbekannten Dritten (Hit & Run-Fälle).
Verkehrsverstöße: Bußgelder oder andere Kosten, die durch Verkehrsverstöße während der Mietzeit entstehen, gehen zu Lasten des Mieters, wenn der Vertreter des Mieters den Verstoß begeht. Der Vermieter berechnet dem Mieter die tatsächlichen Bußgeld- oder sonstigen Verkehrsverstoßgebühren, die nach Eingang der Bußgelder vom Verkehrsdezernat mit 10% Servicegebühr separat in Rechnung gestellt werden. Die Zahlung der Verkehrsstrafe liegt in der Verantwortung des Mieters, unabhängig davon, wer sich eingeschrieben hat oder zurückgetreten ist oder das Land verlassen hat. Die Verkehrsverstöße werden nach Eingang bei der Verkehrsabteilung eingereicht
TAG 1: DSCHIDDA (ANKUNFT)
Ankunft am internationalen Flughafen JEDDAH.Nach den Formalitäten können Sie sich am Schalter der BUDGET Autovermietung zum Autovermietungsbereich begeben oder Ihr Auto einfach im BUDGET Outlet Downtown JEDDAH abholen. Nachdem die Autoformalitäten erledigt sind, erhalten Sie die Schlüssel und sind bereit, die Region zu entdecken. Fahrt zu Ihrem Hotel. Wir stellen Ihnen ein Roadbook zur Verfügung. Check-in im Hotel. Übernachtung in JEDDAH.
TAG 2: DSCHIDDA
Frühstück in Ihrem Hotel. Wir beginnen unsere Tour mit dem Besuch des Abdul Raouf Khalil Museums, das das lokale und arabische Erbe präsentiert. Ein einzigartiger Ort . Wir werden dann Old Jeddah treffen .Wir werden einen wunderschönen Spaziergang in Al-Balad, dem alten Teil der Stadt, genießen.Dieser Rundgang durch die Altstadt führt Sie zu all den weniger bekannten Sehenswürdigkeiten, die Sie gesehen haben müssen: Versteckte Juwelen des Alten Marktes, versteckte Galerien des alten Jeddah, lokales Jeddah-Essen nur für Einheimische ... Während Ihres Besuchs in Al-Balad werden die Besucher zu Beit Nassif geführt, einem der bekanntesten renovierten Gebäude in der Altstadt, das aus der Mitte der 1800er Jahre stammt. Das fünfstöckige Gebäude bietet den Besuchern die seltene Gelegenheit, die Mischung aus traditioneller Architektur und Moderne zu erleben.Wir werden auch das Baghdadi-Haus sehen. Wir werden auch den alten Goldmarkt in der Gabel Street und die Ukash Moschee besuchen. Wir werden an der Al Rahmah Moschee vorbeikommen. Danach besuchen wir die Schwimmende Moschee, dieses architektonische Wunderwerk mit einer einzigen Kuppel, das buchstäblich auf dem Meer liegt und Jeddahs kühnen Sturm in die Moderne symbolisiert. Der Innenhof der Moschee befindet sich in einer beneidenswerten Lage und bietet einen uneingeschränkten Blick auf das Rote Meer. Unsere Tour endet mit der Jeddah Corniche, dem 30 km langen Küstenresort der Stadt Jeddah. Die Corniche liegt am Roten Meer und bietet eine Küstenstraße, Erholungsgebiete, Pavillons und großformatige Bürgerskulpturen sowie den König-Fahd-Brunnen, den höchsten Brunnen der Welt. Übernachtung in Jeddah .
TAG 3: DSCHIDDA - AL BAHAH (386 km)
Frühstück im Hotel. Wir beginnen unsere Reise in die Bergstadt AL BAHA, die wir nach einer 4-stündigen Fahrt erreichen werden. Ankunft im Hotel. Übernachtung in Al-Bahah.
TAG 4: AL BAHAH
Frühstück im Hotel. Heute Morgen werden wir unsere Reise nach Al Bahah beginnen. Al Baha ist eine Stadt im Westen Saudi-Arabiens in der Region Hedschas. Es ist die Hauptstadt der Region Al Bahah und eine der wichtigsten Touristenattraktionen des Königreichs. Es genießt ein angenehmes Klima und ist von mehr als vierzig Wäldern umgeben.Bei der Ankunft besuchen wir das Marmordorf Dhee Ayn. Es ist ein erstaunlicher Ort, Erinnert an die Qualität der alten Zivilisation. Die Qualität des Gebäudes ist bemerkenswert. Das Dorf wurde nach dem Namen des Wassers benannt, das ohne Unterbrechung aus den nahe gelegenen Bergen fließt. Dhee Ain ist berühmt für seine Obst- und Bananenplantagen, die dort noch wachsen. Das Dorf stammt aus etwa 400 Jahren und war Zeuge der Kämpfe zwischen den osmanischen Türken und seinen Bewohnern.Unglaublich Die Fähigkeit, dieses Stück lokaler Geschichte zu erkunden und zu erleben, ist weltweit nahezu beispiellos.Dann werden wir, wenn wir Glück haben und an einem Samstag sind , den Historischen Samstagsmarkt Baljurashi besuchen. Es ist ein alter beliebter Markt, der jede Woche am Samstagmorgen stattfindet und als sehr alter Kulturerbemarkt gilt, auf dem Menschen zum Verkauf und Kauf kommen, aber er entwickelt sich nach dem Eintritt in das Leben der Stadt und verkauft jetzt Kulturerbe, Vögel und verschiedene Dinge. Sie erfahren mehr über die Geschichte und das gesellschaftliche Leben der Stadt. Dann fahren wir zum Raghadan Forest Park. Es ist ein natürlicher wilder Wald, der von der Gemeinde Albaha Region entwickelt wurde. Sie könnten in das Waldgebiet gehen. Der Park ist gut gestaltet mit Parkplätzen neben jedem Spielbereich. viel Platz für die ganze Familie enjoy.At am Ende besuchen Sie die Berge von Al-Surat, um das Dorf Al Mud zu besuchen. Fahrt zum nächsten Besuch im Khairah Forest Park. Checken Sie in Ihrem Hotel ein. Übernachtung in AL BAHAH.
Tag 5: Al BAHA – TAIF (220 km)
Frühstück im Hotel. Wir werden unsere Reise in die Berge von TAIF beginnen, die über dem Hada-Gebirge oberhalb von Mekka und an den Osthängen des Al-Sarawat-Gebirges liegen. Die Stadt Taif hat einen kühlen und grünen Sommer Die Menschen reisen wegen ihrer grünen Natur und ihres Wetters, ihrer wunderschönen Landschaft und der entspannten Atmosphäre der Stadt nach TAIF. Unsere Tour beginnt mit einer Fahrt mit dem majestätischen Panoramablick auf den Berg al Hada. Wir werden an einer Rosenfarm / Fabrik vorbeikommen. Wir erreichen dann das Sharif Museum, bevor wir ein traditionelles Mittagessen in den Bergen genießen. Am Nachmittag, nachdem Sie den Blick auf die Berge, die alten Steinwege und die Autos genossen haben, die von der Seilbahn Alhada durch die Straße fahren. Dann checken Sie in unserem Hotel ein. Übernachtung in TAIF .
TAG 6: TAIF - MEDINA (480 km)
Frühstück im Hotel. Heute Morgen brechen wir früh auf und fahren durch die offene Wüste zum spektakulären Al Waba Krater, einer dramatischen Vulkanformation mit einem Salzfeld in der Mitte. Hier besteht die Möglichkeit, einen Teil des Kraters zu umrunden, oder Sie entscheiden sich für den anspruchsvolleren steilen Aufstieg hinunter zum Becken und dann wieder hinauf (ca. 2,5 stunden Hin- und Rückfahrt). Nach unserer Erkundung werden wir den Kraterrand genießen und dieses atemberaubende Naturwunder bewundern. Am Nachmittag machen wir uns auf den Weg zum Stadtrand der heiligen Stadt Medina .Im Stadtzentrum befindet sich die riesige Al-Masjid an-Nabawi (Prophetenmoschee), ein bedeutender islamischer Wallfahrtsort. Seine markante grüne Kuppel erhebt sich über den Gräbern des Propheten Mohammed und der frühen islamischen Führer Abu Bakr und Umar. Die Masjid al-Qiblatain (Qiblatain-Moschee) ist bekannt als der Ort, an dem der Prophet Muhammad den Befehl erhielt, die Gebetsrichtung nach Mekka zu ändern. Wir werden NUR die Außenbezirke der Stadt besuchen, mit Ausnahme der heiligen Pilgergebiete, und wir beenden den Tag mit einer kurzen Wanderung auf den Berg Uhud, um den Sonnenuntergang über der Stadt zu genießen .Einchecken im Hotel. Übernachtung in Medina
TAG 7: MEDINA - AL ULA (330 km)
Frühstück im Hotel. Wir werden heute Morgen in die antike Stadt Al Ula fahren, die eine wichtige Zwischenstation auf der Weihrauchhandelsroute nach Oman und Ägypten war. Wir werden der gleichen Route folgen wie die historische Hijaz-Eisenbahn. Wir halten an den verlassenen Bahnhöfen Buwayr & Muduraj, die beide eine unheimliche Erinnerung an eine turbulente und blutige Vergangenheit bieten.Die Hedschas-Eisenbahn, die Medina mit Damaskus und schließlich Istanbul verband, wurde Anfang des 20.Jahrhunderts von den Osmanen gebaut, um die Reise nach Mekka während der Pilgersaison zu beschleunigen, aber die Eisenbahn war nur für kurze Zeit in Betrieb. Während des Ersten Weltkriegs sprengten Lawrence von Arabien und seine arabischen Verbündeten die Eisenbahn in ihrem Aufstand gegen das Osmanische Reich. Wir werden die antike Stadt Khaybar besuchen. Dies ist wahrscheinlich die am besten erhaltene antike Oase Saudi-Arabiens, da sie in einer natürlichen Senke gebaut wurde, die überflutet werden kann, weshalb die moderne Stadt weiter entfernt gebaut wurde. Es wird in einem neubabylonischen Text erwähnt, der von seiner Eroberung im Jahr 552 v. Chr. durch Nabonidus, den letzten König von Babylon, berichtet. Es wurde im Jahr 7 des Islam zu einem wichtigen Schlachtfeld zwischen Muslimen und Juden, an dem die Truppen von Mohamed (Friede sei mit ihm) und Ali siegreich waren. Ankunft in Al Ula am späten Nachmittag. Checken Sie in unserem Camp ein . Übernachtung in Al'Ula.
TAG 8: AL-ULA-TAG
Frühstück im Hotel. Heute Morgen schlagen wir vor, eine lUla zu entdecken, eine alte Oase, die seit 7000 Jahren bewohnt ist. Im 1. Jahrtausend v. Chr. entwickelte sich die Stadt Dedan dank ihrer strategischen Lage an der Weihrauchhandelsstraße zu einem der ältesten arabischen Königreiche, das über den größten Teil der heutigen Provinzen Tabuk und Medina herrschte. Weiter geht es zum Jebel Hikmah, der mit seinen erstaunlichen und zahlreichen Felsinschriften wie ein Freilichtmuseum aussieht. Weiter geht es in die Altstadt von Al-Ula, die zu Beginn der islamischen Ära zu einem wichtigen Zwischenstopp auf dem Pilgerweg nach Mekka wurde. Dann werden wir die antiken Stätten von Ekma und Abu ‘Aoud besuchen, wo die Menschen der Oase Texte in alten Schriften geschrieben haben, die wir für Sie entziffern werden. Wir können diesen besonderen Tag auf dem Harrat Al-Uwayrid beenden, um einen fantastischen Aussichtspunkt auf die Oase Al-Ula zu haben. Am späten Nachmittag Fahrt zum Hotel. Übernachtung im Dorf AlUla.
TAG 9: AL ULA - MADA'IN SALEH – AL ULA
Frühstück im Hotel. Heute beginnen wir unsere Reise mit dem Besuch der berühmten Hegra (Madain Saleh). Wir werden das erste UNESCO-Weltkulturerbe des saudischen Königreichs erkunden, den Monolithen von Mada'in Saleh, auch bekannt als “Süd-Petra“, aus der Zeit der Nabatäer (100-500 v. Chr.) Unser Besuch wird in Richtung Jibal Al-Rukkab & Leopard Trail folgen . Wir werden dann den Jebel Al-Fil, den "Elefantenberg", besuchen. Die Besuche sind spannend und voller Emotionen . Am Ende des Tages kehren wir in unser Camp zurück. Übernachtung in Al Ula
TAG 10: AL ULA - DISSA - TABUK (300 km)
Frühstück im Hotel. Wir beginnen heute Morgen mit einer Fahrt durch die zerklüftete Landschaft des Lavafeldes Harrat Al-‘Uwayrid, um in Richtung Wadi Qaraqir und der antiken Stadt Dissah zu fahren, die definitiv zu den Top-Erlebnissen Saudi-Arabiens gehören. Wadi Qaraqir ist zweifellos das schönste Tal Saudi-Arabiens mit seinen 500 Meter hohen Sandsteinfelsen auf beiden Seiten des Canyons und den kleinen Flüssen, die das ganze Jahr hindurch fließen. Jeder Zentimeter durch diesen Canyon ist ein weltweit einzigartiges Erstaunen. Auf der anderen Seite des Tals befindet sich die Oase von Dish, in der wir Überreste sehen, die von der langen Besetzung dieses wunderbaren Ortes zeugen. Nach diesem fantastischen Tag fahren wir nach Norden zu unserem Hotel in der Stadt Tabuk, der Hauptstadt der Provinz, die nach ihrem Namen benannt ist. Übernachtung in Tabuk.
TAG 11: TABUK - NEOM - TABUK (450 km)
Frühstück im Hotel. Heute befinden wir uns in dem Gebiet, in dem der Bau einer futuristischen Stadt namens Neom im Gange ist. Sein Name steht für "Neue Zukunft" ("Neo" für "Neu" und "Mustaqbal", was auf Arabisch "Zukunft" bedeutet) und unterstreicht die Einzigartigkeit der Vision dieses Projekts. Das Gebiet von Neom entspricht der Westküste der Provinz Tabuk, die wir heute erkunden werden, beginnend mit der archäologischen Stätte von Madyan, einer antiken Stadt, die sowohl im Koran als auch in der Bibel zitiert wird. Dieser Ort wurde unter anderem von den Nabatäern besetzt, die einige monumentale Gräber bauten, die von den Einheimischen als "Höhlen des Propheten Shuwayb" (Mughayr Shuwayb) bekannt sind. Von dort aus werden wir auf den Spuren des Propheten Moses wandeln, da seine Geschichte sowohl im Koran als auch in der Bibel besagt, dass wir 10 Jahre in Madyan gelebt haben. Wir werden die Brunnen von Moses und das beeindruckende Tal von Moses (auch bekannt als Tayeb Ism) besuchen, all diese Orte bieten einen wunderbaren Anblick auf den Berg Sinai auf der anderen Seite des Golfs von Aqaba.At am Ende des Nachmittags fahren wir zurück zu unserem Hotel in Tabuk. Übernachtung in Tabuk.
Tag 12: NEOM: TABUK-HISMA-TABUK - (440 km)
Frühstück im Hotel. Heute besuchen wir einen Ort namens Hisma, der wegen seiner majestätischen grandiosen Formationen, die denen auf der anderen Seite der Grenze zu Jordanien ähneln, auch als Wadi Rum von Saudi-Arabien bekannt ist. Hisma beherbergt Hunderte von alten Felsmalereien und alten Inschriften, einige in vorislamischen Schriften Dating zurück zum Karawanenhandel, und einige auf Altarabisch Dating zurück in die ersten Jahrzehnte des Islam. Am Nachmittag fahren wir auf einen der höchsten Berge Saudi-Arabiens, den Jebel Al Lawz, den Berg der Mandeln. Die Menschen glauben, dass dies der wahre Ort des biblischen Berges Sinai ist, an dem Moses die Gesetzestafeln erhielt. Wir werden einige Orte besuchen, die an die Geschichte von Moses erinnern. Am Ende des Tages kehren wir zu unserem Hotel zurück. Übernachtung in Tabuk. NB: Nur mit 4x4 und mit richtiger Führung als Offroad möglich.
Tag 13: TABUK-TAYMA (260 km)
Frühstück im Hotel. Heute verlassen wir die Stadt Tabuk und fahren aus einer anderen Richtung in Richtung A. Wir besuchen Tayma, die älteste menschliche Siedlung Saudi-Arabiens, eine Stadt am westlichen Rand der großen Sanddünenwüste, dem Nafoud Al-Kebir. Es liegt in einer natürlichen Senke, in der sich ein See gebildet hat, als das Klima auf der Arabischen Halbinsel feuchter war. Heute, nach fast 8 000 Jahren Wüstenbildungsprozess, profitiert Tayma immer noch von natürlichen Brunnen, die seit Jahrtausenden gepflegt werden. Ein weiterer Vorteil trägt zur historischen Bedeutung von Tayma bei: Seine Lage in einem natürlichen Korridor zwischen dem Nafoud Al-Kebir im Osten und den Sarawat-Bergen im Westen, die diese Oase zu einem wichtigen Zwischenstopp für Karawanen machte, die Weihrauch und andere wertvolle Rohstoffe aus dem Jemen handelten. Die Bedeutung von Tayma wird in vielen alten Texten bezeugt, in denen es häufiger erwähnt wird als an jedem anderen Ort im Königreich Saudi-Arabien. Am späten Nachmittag. Checken Sie im Hotel ein. Übernachtung in TAYMA.
TAG 14: TAYMA - JUBBAH - HA'IL (420 km)
Frühstück im Hotel. Während dieser Fahrt durchqueren wir die legendäre Wüste des Nefud Al-Kebir, deren Name für die "große Ausdehnung der Sanddünen" steht. Diese Reise führt uns durch dieses Sandmeer mit wellenförmigen Dünen, die bis zu 100 Meter hoch sind. Als Insel mitten im Ozean steht der Jebel umm Sanman, ein Berg, an dessen Grund sich vor etwa 10.000 Jahren ein See bildete, als das Klima auf der Arabischen Halbinsel feuchter war. Es wurde später als Oase für die mächtigen Reisenden genutzt, die den Nefud Al-Kebir zu Fuß überquerten, darunter der französische Entdecker Charles Huber, der die gefährliche Reise im heißen Monat Mai 1880 unternahm. Der Höhepunkt unseres Tages wird Jubbah sein, wo am Rand des Paläosees mehrere archäologische Stätten menschlicher Besiedlung aus der Mittelpaläolithikumzeit gefunden wurden. Diese antike Oase ist von großen Sandsteinfelsen umgeben, die mit alten Petroglyphen und Inschriften gefüllt sind. Jubbah profitierte von vergangenen feuchten Phasen, die die trockene Arabische Halbinsel in eine Savanne verwandelten, die der heutigen in Afrika ähnelt. Während der letzten feuchten Periode, die vom 10. bis zum 6. Jahrtausend v. Chr. stattfand, füllten die afrikanischen Monsunregen Flüsse und Seen, in denen die Tierwelt gedeihte. Wenn die Tiere, die dort lebten, wegen der Wüstenbildung, die im 6. Jahrtausend v. Chr. einsetzte, instinktiv wurden, fixierten einige Männer ihre Anwesenheit in Jubbah für immer dank Schnitzereien von Auerochsen, Geparden, Löwen ... Diese Zeichnungen sind noch heute auf mehreren Sandsteinfelsen wie dem Jebel Umm Sanman sichtbar. Jubbah und Shuwaymis, die andere wichtige Schnitzstätte der Hagelprovinz, wurden 2015 wegen ihrer zahlreichen Petroglyphentafeln und reichen Inschriften zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt. Ankunft am späten Nachmittag . Checken Sie in HA'IL ein .
TAG 15: HA'IL - BURAYDAH (280 km)
Frühstück im Hotel. Wir werden unseren Tag mit dem Besuch von Al Ha'il beginnen, wir werden das A'Arif Fort und das nahe gelegene Heimatmuseum besuchen. Dann machen wir einen Spaziergang auf dem traditionellen Markt, wo wir die lokalen Köstlichkeiten finden. Wir werden auch am Hagel Regionalmuseum vorbeikommen, und wenn es geöffnet ist, werden wir dort vorbeischauen, um seine Sammlung zu bewundern. Dann machen wir uns auf den Weg nach Buraydah, passieren das imposante Schammar-Gebirge und halten an einer wichtigen historischen Stätte auf unserer Straße namens Fayd. Es ist die wichtigste Pilgerstadt, die während des goldenen Zeitalters von Bagdad gedieh, da sie auf halber Strecke zwischen Bagdad und Mekka liegt. Wir werden ein kleines Museum und eine große archäologische Stätte besuchen, die restauriert wurde. Buraydah ist die Hauptstadt der Region Al-Qassim im Norden von Zentral-Saudi-Arabien im Herzen der Arabischen Halbinsel und gilt als die konservativste Stadt Saudi-Arabiens. Bei der Ankunft schnelle Orientierung in der Stadt, bevor wir im Hotel einchecken. Übernachtung in Buraydah
TAG 16: BURAYDAH - USHAIGER - RIAD (360 km)
Frühstück im Hotel. Heute müssen wir früh anfangen, um das Beste aus einer wirklich einzigartigen saudischen Erfahrung zu machen. Der lebhafte Kamelmarkt von Buraydah befindet sich nur eine kurze Strecke außerhalb des heutigen Buraydah, aber die Erfahrung könnte sich anfühlen, als würde man in eine ferne Ära vergangener Zeiten eintreten. Dies ist der größte Kamelmarkt der Welt, auf dem täglich Tausende von Kamelen, Ziegen und Schafen gehandelt werden, und dieser Morgen wird mit Sicherheit ein Fest für die Sinne. Wir fahren zurück in die Stadt, um über den köstlichen Dattelmarkt zu schlendern und ein paar leckere Leckereien zu pflücken, bevor wir in Richtung der Hauptstadt Riad fahren. Unterwegs passieren wir die Dörfer Mithnab und Al-Ghat, bevor wir den Höhepunkt unseres Tages erreichen, das historische Dorf Ushaiger, eine der ältesten Siedlungen der Region, die sich durch atemberaubende traditionelle Najdi-Architektur auszeichnet und als einer der attraktivsten Orte gilt im Land. Am Ende des Tages werden wir endlich die Hauptstadt Riad erreichen. Einchecken, Übernachtung in Riad.
TAG 17: RIAD
Frühstück im Hotel. Wir beginnen unsere Tour durch das mystische Riad mit einem Besuch des Nationalmuseums. Das Nationalmuseum ist der Hauptverwahrer des saudischen nationalen Erbes und der saudischen Kultur, das Museum ist ein Ort des Lernens und Entdeckens, es vervollständigt die Geschichte der arabischen Zivilisation von der Erschaffung des Universums bis in unsere moderne Zeit. Danach geht es weiter zum Murabba-Palast, der eines der historischen Gebäude der Stadt ist. Der Palast wurde nach seinem Platz mit der Form von 400 mal 400 Metern benannt. Es ist eines der Museen der Stadt. Wir setzen unsere Fahrt durch die Stadt fort, vorbei am berühmten Königreichsturm, dem Faisaliah Hotel, beides eine großartige architektonische Leistung. Wir werden auch viele andere Sehenswürdigkeiten sehen, die die Stadt heute berühmt machen. Am Nachmittag setzen wir unsere Tour durch das mystische Riad fort und besuchen das Masmak Fort, eines der wichtigsten Denkmäler in Saudi-Arabien, von dem aus die moderne saudische Geschichte beginnt. Dieses Fort ist der Geburtsort des 3. saudischen Königreichs, des modernen Königreichs, in dem wir leben.Der Palast wurde während der Regierungszeit von Abdullah bin Rashid im Jahr 1895 n. Chr. erbaut. als Militärgarnison für die Armee von Abdullah bin Rashid dienen. Seine Majestät König Abdulaziz, der heutige Vater der Nation, eroberte das Fort 1902. Wir werden dann den Dira Souq besuchen, der berühmt ist für den Kauf antiker Teppiche und anderer nützlicher Antiquitäten des saudischen Erbes. Beim Gehen werden wir immer Sandelholzduft riechen. Am Ende des Nachmittags, zurück zu Ihrem Hotel. Übernachtung in Riad. Optional: Zugang zur Skybridge am Kingdom Tower: 25 $ pp
TAG 18: RIAD- ABREISE
Frühstück in Ihrem Hotel. Check-out um 12.00 Uhr mittags. Abhängig von Ihrer Abflugzeit werden Sie zum Flughafen Riad gebracht. Sie können das Auto am Flughafen zurückgeben, zum Rückgabeparkplatz der Autovermietung gehen, Ihr Auto dem BUDGET-Team übergeben und sich zum Abflugbereich begeben.
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3. Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung, insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern oder Hotelportalen als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der Veranstalter verweist schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung. 3.2 Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 3.3 Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung – auch Zwischenlandungen-, des Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es gilt Ziffer 4. „Leistungsänderungen“ (siehe unten). Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung. 3.4 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen miteinschließen können. 3.5 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des Reisenden beim Reiseveranstalter gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00€ pro Person und Woche. 3.6 Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist. Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende Kind mit dessen Alter am Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. 3.7 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen. 3.8 speziell zu Segeltörns: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung (Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Beide Teilleistungen beginnen mit dem ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Die im Katalog ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint. Aufgrund wetter- oder technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter wegen mangelnder Sorgfalt zu vertreten hat, können Änderungen und Einschränkungen einer geplanten Route und von Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und bedeuten keine Einschränkung der Sportleistung. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard behalten wir uns vor.
4. Leistungsänderungen / Höhere Gewalt / Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder - Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 4.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. 4.6 Wir behalten uns vor, vor Abschluss des Reisevertrages Preisangaben zu ändern. Dies ist insbesondere ausfolgenden t Gründen zulässig: Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse; Wenn die vom Kunden gewünschte und die ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebots verfügbar ist. 4.7 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate, behalten wir uns ebenfalls vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Im Falle einer solchen nachvertraglichen Reisepreiserhöhung sind wir verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin hierüber zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig. 4.8 Eine nach Ziff. 4.6 und 4.7 mögliche Preisanpassung wird wie folgt vorgenommen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages anfallenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. d) Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben. 4.9 Sowohl bei einer nachvertraglichen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (§ 651h BGB). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. 5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und der Reiseveranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter die Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber, wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten „Packaging“- Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen: - Flugpauschalreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises - Nur-Flugbuchung Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht. - Nur-Hotelbuchung Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 Prozent des Reisepreises, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60 Prozent des Reisepreises, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 Prozent des Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises Bei Gruppenreisen, Ferienwohnungen und Yachtcharter werden Teilstornos mit mindestens 90% des vollen Personenpreises in Rechnung gestellt. Die Gruppe kann nur unter dieser Voraussetzung Anspruch auf gebuchte Leistungen haben. 5.4 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 5.5 Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des Reiseanmelders ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und des Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. 5.6 Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. 5.7 Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht. 5.8 Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt nach Ziffer 5.5 und 5.6 entstehenden Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen dem Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von € 30,00 je Reiseteilnehmer. Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts verwiesen. 5.9 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer zusätzlich zu den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben. 5.10Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
1. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten. Die Rücktrittsfrist bestimmt sich nach § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 2. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schad en allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist . 7.2 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 7.3 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationalen Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§ 651p Abs. 2 und 3 BGB-Anwendung. 7.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen
8.1 Der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner EMail-Adresse und die regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten EMail-Account. 8.2 Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich der Reisende mindestens 2 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z.B. Stau) oder bei Anreise per Zug (z.B. Rail & Fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. 8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 8.4 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die örtliche Reiseleitung bzw. örtliche Agentur ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter aufgrund schuldhaft unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB oder Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche des Reisenden nach den § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 9.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für den Reiseveranstalter erkennbar um eine Familienreise. 9.3 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt
10. Pass-, Visa-, Gesundheits- und weitere länderspezifische Bestimmungen
1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. 3. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Land haben. Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden. 4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11.1bGemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union sind wir als Veranstalter verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wie folgt zu informieren: „Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig wird. In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür, dass der Reisende über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der Reiseveranstalter sorgt dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen.“ 11.2 Alle Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung und dem Fluggerät sowie dem ausführenden Luftfahrtunternehmen entsprechen dem vorläufigen Informationsstand, so dass sich bis zum vorgesehenen Abflug Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen ergeben können. 11.3 Travelplanet ist aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens vorzunehmen, soweit das für Sie zumutbar ist. Im Fall einer notwendigen Ersatzbeförderung werden die Kosten bis zum Preis einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen
12. Datenschutz Personenbezogene Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter übermittelt, werden vom Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger des Reiseveranstalters übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.
13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, kann verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5 DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer) gerechtfertigt ist. Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger begründet.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
15.1 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind – je nach Streitwerthöhe – an dessen Sitz beim AG oder LG Köln zu erheben. 15.2 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Reisevermittlung durch uns unverzüglich zur Verfügung stellen. 15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei fehlendem inländischen Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters: Travelplanet GmbH Kruppstr. 28a DE 47055 Duisburg Tel.: 01729979955 E-Mail: info@travelplanet.de Internet: https://travelplanet.de Amtsgericht Duisburg Handelsregisternummer: 33570 Geschäftsführer: Ilhan Karatas Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 223946538 Steuernummer: 109/5963/1590 15.4 Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsblattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht beabsichtigt.
Travelplanet GmbH
Kruppstrasse 28a47055 – Duisburg
Tel.: 0221-923990E-Mail: info@travelplanet.de
Geschäftsführer: Ilhan KaratasAmtsgericht DuisburgHandelsregisternummer: 33570Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 223946538Steuernummer: 109/5963/1590
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Stand/gültig ab: 01.01.2024